Bis wann die Briefwahl-Unterlagen abgeschickt sein sollten
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Bei der Brandenburg-Wahl am Sonntag könnte die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler höher sein als vor fünf Jahren. Damit die Stimmen gezählt werden, gilt es aber Fristen zu beachten.
Potsdam (dpa/bb) - Wer seine Stimme bei der Brandenburg-Wahl per Brief abgeben und diesen mit der Post versenden möchte, sollte das nach Angaben des Landeswahlleiters spätestens diesen Mittwoch tun. "Ihre Stimmen zählen nur, wenn Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingehen", teilte Josef Nußbaum mit.
Angesichts der Postlaufzeiten sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen noch diesen Mittwoch an die Wahlbehörden zurückgeschickt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Adresse eingegangen sein, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist.
Als Alternative zum Versand per Post könnten die Briefwahlunterlagen auch bis zum Wahltag direkt bei der Wahlbehörde abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Beantragt werden können die Unterlagen bis 18 Uhr am Freitag. In besonderen Fällen, etwa wenn Wahlberechtigte kurzfristig erkranken, können bevollmächtigte Personen die Unterlagen demnach auch noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
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