
BGH-Urteil im Prozess gegen Jennifer W. erwartet
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Der besonders grausame Fall der IS-Rückkehrerin Jennifer W. beschäftigt die Justiz seit Jahren. In München wird sie zu zehn Jahren Haft verurteilt, der BGH überprüft diese Strafe. Das Gericht sei zu Unrecht von einer minderschweren Straftat ausgegangen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am heutigen Donnerstag über die Strafe für eine Frau aus Niedersachsen, die zur IS-Anhängerin wurde - und sogar tatenlos dabei zugesehen haben soll, wie ein kleines Mädchen qualvoll starb. Der Fall Jennifer W. beschäftigte seit 2019 die Justiz in München. Vom dortigen Oberlandesgericht (OLG) wurde sie 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt, diese Strafe will die Bundesanwaltschaft vom BGH überprüfen lassen. Das Münchner Gericht sah es als erwiesen an, dass W. zusammen mit ihrem Mann, ebenfalls ein Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), 2015 im Irak eine jesidische Frau und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen hielt. Eines Tages fesselte er das Kind mit den Armen an ein Fenstergitter im Hof und ließ es dort so lange in der prallen Sonne hängen, bis es nicht mehr zu retten war.
W. sah laut Gericht dabei zu, erkannte die Todesgefahr und unternahm dennoch nichts. Sie wurde unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zum versuchten Kriegsverbrechen schuldig gesprochen. Ihr Mann Taha A.-J. wurde Ende 2021 in Frankfurt wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Prozess gegen W. war der bundesweit erste gegen eine IS-Rückkehrerin. Die heute Anfang 30-Jährige stammt aus Lohne im Landkreis Vechta. Sie konvertierte zum Islam und reiste 2014 im Alter von 23 Jahren nach Syrien. Dort heiratete sie A.-J., der kurz zuvor eine vom IS gefangen genommene, zur religiösen Minderheit der Jesiden gehörende Frau und deren Tochter als Sklavinnen gekauft hatte. An den Jesiden verübte der IS während seiner Herrschaftszeit im Irak Gräueltaten.
Das Ehepaar zog in den Irak und nahm die Frau und das Kind mit. Der Mann misshandelte die jesidische Frau während der anderthalb Monate dauernden Gefangenschaft regelmäßig, teils offenbar auf W.s Wunsch. Nach dem Tod des Mädchens 2015 wollte die Dschihadistenmiliz den Mann zunächst bestrafen, woraufhin das Ehepaar in die Türkei floh. Dort wurde W. festgenommen und nach Deutschland gebracht. 2018 wollte sie mit ihrer Tochter ins IS-Gebiet zurückkehren. Doch bei dem Versuch geriet sie an einen getarnten US-Agenten, dem sie bei einer Autofahrt über ihren ersten Aufenthalt beim IS berichtete. Das Auto des V-Manns war verwanzt, in Bayern wurde W. festgenommen und schließlich angeklagt.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.