BGH spricht Neuwagen-Käufern Restschadenersatz zu
n-tv
Wer einst einen Neuwagen von VW kaufte, der vom Dieselskandal betroffen ist, den erreicht eine gute Nachricht aus Karlsruhe. Selbst wenn nicht rechtzeitig gegen VW auf Schadenersatz geklagt wurde, urteilt der Bundesgerichtshof, stehe den Autokäufern ein Restschadenersatz zu.
Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann Volkswagen zur Zahlung von sogenanntem Restschadenersatz verpflichtet sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) urteilte. (Az. VIa ZR 8/21 u.a.)
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entschieden in zwei Fällen aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, dass VW nicht nur den reinen Gewinn aus dem Verkauf herausgeben muss. VW müsse Restschadenersatz zahlen und könne dabei auch keine Herstellungskosten für die Autos abziehen, denn das Unternehmen habe sich "bösgläubig" bereichert, führte die Vorsitzende Richterin Eva Menges aus.
Stattdessen läuft es wie beim eigentlichen Schadenersatz: VW muss den Kaufpreis größtenteils zurückerstatten. Dafür muss der Kunde sein Auto hergeben und sich die damit zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.
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