BGH setzt Familienrichtern Grenzen
n-tv
Das eigene Kind per richterlichem Beschluss von der Maskenpflicht in der Schule befreien? Geht nicht. Zumindest nicht, wenn es sich um ein Familiengericht handelt. Das stellt jetzt der Bundesgerichtshof klar. Zwei solcher Fälle hatten im Frühjahr für Aufsehen gesorgt.
Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt. Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich liege ausschließlich bei den Verwaltungsgerichten.
Die Frage war im Frühjahr in den Blickpunkt gerückt. Ein Weimarer Familienrichter hatte zwei Schulkinder auf Antrag ihrer Eltern im Eilverfahren von der Maskenpflicht freigestellt. Im oberbayerischen Weilheim hatte es einen ähnlichen Fall gegeben. Beide Entscheidungen sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Gegen den Richter und die Richterin waren mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gestellt worden.