BGH hebt Strafmaß nach brutalem Messerangriff in Gera auf
n-tv
Gera (dpa/th) - Nach einem brutalen Messerangriff auf offener Straße in Gera im Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die fünfjährige Jugendstrafe für den damals 15-jährigen Angeklagten aufgehoben. Der Schuldspruch war berechtigt, "der Strafausspruch hingegen hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand", wie der BGH in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.
Das Landgericht Gera hatte den Jugendlichen, der zwei Geraer mit einem Messer schwer im Gesicht verletzte, im Juli vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dagegen war er in Revision gegangen. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden. Der Schuldspruch wurde beim BGH bestätigt, jedoch dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte des versuchten Totschlags in zwei tateinheitlichen Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall in weiterer Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, schuldig ist.More Related News