BGH erkennt kriminellen "Griff in die Steuerkasse"
Süddeutsche Zeitung
Der Bundesgrichtshof hat geurteilt, dass die milliardenschweren Cum-Ex-Machenschaften zu Lasten der Steuerkasse strafbar sind. Das ist ein Richterspruch von immenser Bedeutung.
Im sogenannten Cum-Ex-Skandal geht es um milliardenschwere Geschäfte zulasten der Steuerkasse - aber stets blieb ein Rest von Unsicherheit, ob die beteiligten Investmentbanker und Geldhäuser vielleicht doch nur besonders dreist eine Gesetzeslücke ausgenutzt haben. Diese Zweifel hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in seinem ersten Cum-Ex-Urteil beseitigt, und zwar mit großer Klarheit. Die Machenschaften, bei denen die Beteiligten sich vom Fiskus eine nie gezahlte Kapitalertragssteuer erstatten ließen, sind als Steuerhinterziehung strafbar. Das hat der erste Strafsenat des BGH in Karlsruhe nun entschieden: "Es ging um einen blanken Griff in die Steuerkasse, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen", sagte Senatsvorsitzender Rolf Raum bei der Urteilsverkündung.More Related News