BGH ebnet Diesel-Klägern Weg für Entschädigungen
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Sogenannte Thermofenster regeln, wie viel Abgase ein Auto bei einer bestimmten Außentemperatur ausstößt. Ein EuGH-Urteil erweitert das Recht von betroffenen Pkw-Besitzern, eine Entschädigung zu erhalten. Der BGH muss seine Argumentation anpassen. Damit können viele Kläger doch auf Schadensersatz hoffen.
Tausende Dieselkläger dürften neue Hoffnung schöpfen - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Weg zum Schadenersatz deutlich erleichtert. In einem mit Spannung erwarteten Urteil zog der Diesel-Senat anhand von drei exemplarisch abgehandelten Fällen neue Leitplanken für die künftige Rechtsprechung ein: Demnach sollen Verbraucher, in deren Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa ein sogenanntes Thermofenster zur Abgasreinigung verbaut wurde, grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung haben.
Für ihr Auto bekommen sie einen pauschalen Ausgleich in Höhe des Wertverlustes gezahlt, der ihnen durch im Motor verbaute Abschalteinrichtungen - etwa das Thermofenster - entstanden ist. In welcher Höhe genau dies der Fall sein kann, müssen die Instanzgerichte jeweils entscheiden. Die Vorsitzende Richterin sprach von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Ein Sachverständigen-Gutachten sei dafür nicht nötig. Der finanzielle Ausgleich werde dafür gezahlt, dass dem Auto eine Stilllegung drohen könnte. Kläger müssen im Verfahren dann zunächst eine Abschalteinrichtung nachweisen und Hersteller müssten im zweiten Schritt darlegen, dass sie kein Verschulden treffe.
Die unteren Instanzgerichte haben es künftig leichter, den Minderwert eines Wagens zu berechnen. Außerdem trugen die Richter der Tatsache Rechnung, dass arglosen Käufern ein Vertrauensschaden entstanden sei: In der Annahme, sie würden ein besonders umweltfreundliches Auto erwerben, hatten sie sich für das jeweilige Auto entschieden. Sie hatten zudem darauf vertraut, dass das Auto europäischen Umweltnormen entspreche. Dafür müssten sie entschädigt werden, hieß es weiter.
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