BGH beschert Bankkunden einen Nachschlag
Süddeutsche Zeitung
Hunderttausende von Sparern können sich auf Zinsnachzahlungen freuen, so die Konsequenz eines BGH-Urteils. Die betroffene Sparkasse habe sich das Recht zur Zinsänderung "nach Gutsherrenart" ausbedungen, so die Richter. "Das ist unzulässig."
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Klauseln in den Sparverträgen für ungültig erklärt, die den Kreditinstituten eine einseitige Absenkung des Zinssatzes erlaubten. Zwar wurde der Fall noch einmal ans Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen, das jedoch lediglich in einem Punkt nacharbeiten muss. Im Prinzip ist schon jetzt klar, dass die Zinsen der Sparer nachberechnet werden müssen, teilweise bis zurück in die 1990er-Jahre.
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