MoreBack to News Headlines

BGH begrenzt Umtauschfrist auf zwei Jahre
n-tv
Dieses Mal ging es nicht zugunsten der Kläger aus. Mehrere Geschädigte im VW-Dieselskandal forderten von ihrem Autohändler einen Neuwagen als Ersatz - auch wenn ihr manipuliertes Fahrzeug schon deutlich älter war. Das Gericht lehnte den Antrag ab und setzte eine zeitliche Grenze für den Umtausch.
Einen ganzen Stapel an Fällen zum VW-Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon verhandelt. Doch immer wieder müssen die Richter und Richterinnen in Karlsruhe neue und mitunter speziellere Fragen lösen. So auch in dem heutigen Verfahren. Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Neufahrzeug gegen einen Ersatzwagen des Nachfolgemodells tauschen will, muss seinen Anspruch innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss angemeldet haben - sonst hat er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Pech gehabt. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten eine klare zeitliche Grenze für die Nachlieferung, die es bisher nicht gab. Der Anwalt eines Käufers sprach nach dem Urteil von einem "Schock". (Az. VIII ZR 254/20 u.a.) In dem Verfahren ging es um vier Fälle, in denen sich die Käufer in den Jahren 2009 oder 2010 fabrikneue Autos gekauft hatten. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals forderten sie statt des Softwareupdates ein neues Auto. Da ihre ursprünglich gekauften Modelle zu dem Zeitpunkt nicht mehr hergestellt wurden, versuchten sie ein neueres Modell zu bekommen und dies einzuklagen. In zwei Fällen urteilten die Vorinstanzen zugunsten der Kläger, in den anderen zwei Fällen waren sie erfolglos. Der BGH lehnte die Ansprüche der Kläger nun in allen vier Fällen ab.More Related News