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Bewährung für Angeklagte in Impf-Skandal
n-tv
In Friesland zerbricht eine Krankenschwester eine Impfstoff-Ampulle. Aus Angst ihren Job zu verlieren, zieht sie die Spritzen mit Kochsalzlösung auf. Sie wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Das Landgericht Oldenburg fällt nun das Urteil.
Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Impfskandal im niedersächsischen Schortens hat das Landgericht in Oldenburg eine Krankenschwester wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass die in einem Impfzentrum beschäftigte 40-Jährige sechs Spritzen mit einer Kochsalzlösung statt mit Wirkstoff aufgezogen hatte, nachdem ihr eine Ampulle mit Coronaimpfstoff heruntergefallen war. Der Fall aus dem Frühjahr 2021 hatte hohe Welle geschlagen, weil der Verdacht einer weitaus größeren Dimension an Spritzenmanipulationen durch die Angeklagte im Raum stand.
Die Behörden gingen vorsorglich von bis zu etwa zehntausend eventuell unwirksamen Coronaimpfungen aus und organisierten Nachimpfungen für Betroffene. Laut Staatsanwaltschaft war die Beschuldigte zudem Anhängerin von Corona-Verschwörungserzählungen und lehnte die staatlichen Maßnahmen zur Pandemieeindämmung vehement ab. Angeklagt wurden letztlich 15 mutmaßliche Fälle, in denen Spritzen von der Beschuldigten heimlich ohne oder mit zu stark verdünntem Wirkstoff aufgezogen worden sein sollten. Am Ende der Beweisaufnahme vor Gericht forderte auch die Staatsanwaltschaft lediglich noch eine Verurteilung in sechs Fällen. Dies entsprach den Angaben, die die Frau ursprünglich gegenüber einer Kollegin gemacht hatte und die den Fall ins Rollen brachten. Auch vor Gericht hatte die Beschuldigte dies erneut eingeräumt.
Zum Prozessauftakt vor rund einem Monat hatte die Angeklagte in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung auch verneint, Impfgegnerin zu sein. Sie habe lediglich sechs Spritzen heimlich mit zu wenig Impfstoff befüllt, nachdem ihr eine Ampulle mit Wirkstoff heruntergefallen sei. Sie habe dabei ausschließlich aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehandelt. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen eine Verurteilung zu einer niedrigen Geldstrafe wegen versuchter Körperverletzung gefordert. Die Angeklagte war in einem vom Roten Kreuz betriebenen Impfzentrum für die Vorbereitung von Spritzen zuständig.