Betrunkener will ins Gefängnis - und muss es jetzt auch
n-tv
Ein Mann will einen Besuch im Gefängnis machen, darf aber nicht - er ist betrunken. Doch er steigt über den JVA-Zaun, leistet Widerstand. Jetzt ist er verurteilt. Aber will er noch ins Gefängnis?
Lehrte (dpa/lni) - Dass jemand aus dem Gefängnis entlassen wird und unbedingt wieder rein will, sei schon ein Grund zum Schmunzeln, meint Richter Robert Glaß, der Direktor des Amtsgerichts Lehrte: "Die meisten wollen raus." Sturzbetrunken hatte ein 33-Jähriger im Dezember 2022 versucht, in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover einzudringen - nachdem er wenige Tage zuvor entlassen worden war. Dafür sollte er im vergangenen November vor Gericht erscheinen, kam aber nicht. Er musste in sogenannte Ungehorsamshaft, ausgerechnet in Sehnde. Heute verurteilte Glaß ihn zu sieben Monaten Gefängnis - wegen vorsätzlichen Vollrauschs.
Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Verurteilte einen Kumpel im Gefängnis besuchen, wurde aber abgewiesen, weil er schwer betrunken war. Er stieg über einen Zaun, blieb dann auf dem Rasen zwischen Zaun und Gefängnismauer sitzen. Sein Verteidiger Christoph Rautenstengel erklärte, der 33-Jährige sei "müde geworden" und habe sich ins Gras gesetzt. Die Abweisung habe er in seinem Zustand nicht verstanden. Als er von Polizeibeamten angesprochen wurde, leistete er Widerstand, schlug und trat aber nicht. Die Beamten setzten Pfefferspray und einen Schlagstock ein, zwangen den Mann zu Boden und fesselten ihn.
Daran habe sein Mandant "alkoholbedingt wenig Erinnerungen", sagte der Anwalt. "Heute bedauert er sein Verhalten. Es ist ihm außerordentlich peinlich." Angeklagt wurde der 33-Jährige wegen versuchten unerlaubten Eindringens in die JVA Sehnde sowie Widerstands. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung wegen Vollrauschs, eine positive Sozialprognose sei nicht möglich. Zur Tatzeit habe er laut Blutuntersuchung zurückgerechnet 3,9 Promille Alkohol im Blut gehabt, daher sei Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen.