Betriebliche Altersversorgung wird verbessert: Das sollten Beschäftigte wissen
Frankfurter Rundschau
Die betriebliche Altersversorgung ändert sich im Januar 2022: Firmen müssen Entgeltumwandlungen in jedem Fall bezuschussen. Was Beschäftigte beachten sollten.
Frankfurt – Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt für viele Beschäftigte eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rente dar. Die Betriebsrente hat in Deutschland Tradition. Lange Zeit existierte sie nur in einzelnen Unternehmen, heute haben alle Arbeitnehmer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf eine Betriebsrente, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Die Konditionen werden für die Beschäftigten von kommenden an Jahr verbessert. Arbeitgeber müssen Entgeltumwandlungen dann in jedem Fall bezuschussen – egal, ob ein Vertrag alt oder neu ist. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.
„Die betriebliche Altersversorgung organisiert und führt in jedem Fall der Arbeitgeber durch“, sagt Katja Braubach, Sprecherin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter oder Finanzdienstleister.