Besuch bei Merkel – Verfassungsrichter lehnen Befangenheitsantrag der AfD ab
Die Welt
Die Richter, die über die Aussagen von Angela Merkel zur Thüringen-Wahl verhandeln, waren vor wenigen Wochen zum Essen bei der Bundeskanzlerin. Für die AfD ein Grund für einen Befangenheitsantrag – der nun abgelehnt wurde.
Zum Auftakt der Karlsruher Verhandlung über Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl haben die Verfassungsrichterinnen und -richter ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen. Es sei offensichtlich unzulässig, da es auf eine „gänzlich ungeeignete Begründung“ gestützt sei, sagte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, am Mittwoch. Die AfD hatte ihren Befangenheitsantrag mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet. König sagte, das Gericht sei nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern zugleich auch oberstes Verfassungsorgan.More Related News