
Bestattungsgesetz in Sachsen: Sargzwang wird gelockert
n-tv
Bestattungen in Tüchern und die Asche der Haustiere als Grabbeilage. Das Bestattungsgesetz soll in Sachsen modifiziert werden. Der Sargzwang wird gelockert, aber eine komplett freie Wahl bei der letzten Ruhestätte soll es nicht geben.
Leipzig (dpa/sn) - Die sächsische Landesregierung will das Bestattungsgesetz modernisieren. Damit könnten auch Bestattungen in Tüchern möglich sein. Eine Regelung zum Verstreuen der Asche auf dem eigenen Grundstück ist nicht vorgesehen, dies soll jedoch auf Friedhöfen möglich sein, wie das sächsische Sozialministerium auf Anfrage mitteilte. Auch soll die Beigabe der Asche eines Haustiers als Grabbeilage bei der Bestattung eines Menschen geregelt werden.
Für die Öffnung der Bestattungsformen für alle Religionen und Weltanschauungen muss demnach auch der Sargzwang gelockert werden. Ein erster Gesetzentwurf soll im zweiten Quartal dem Kabinett vorgelegt werden, anschließend entscheidet der Landtag darüber.
