Beschwerde gegen Staatstrojaner abgewiesen
Süddeutsche Zeitung
Staatliche Behörden können Sicherheitslücken in Computersystemen zur Überwachen nutzen. Kritiker befürchten, dass sie die Lücken deshalb nicht melden. Karlsruhe bestätigt das Problem, verweist aber auf bereits bestehende Regeln.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den sogenannten Staatstrojaner abgewiesen, der Sicherheitslücken in Computersystemen zur Überwachung ausnutzt. Das Gericht hat den Klägern aber zugleich in einem wichtigen Punkt recht gegeben. Staatliche Behörden hätten eine "Schutzpflicht" gegenüber Computernutzern, wenn sie solche Lücken entdeckten. Sie müssten daher zum Schutz "informationstechnischer Systeme vor Angriffen Dritter auf diese Systeme beitragen", heißt es in dem Beschluss.More Related News