Beschluss: Natura-2000-Landesverordnung ist rechtmäßig
n-tv
Halle/Magdeburg (dpa/sa) - Die Landesverordnung zum europäischen Artenschutzprojekt Natura 2000 ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg in fünf Normenkontrollverfahren geprüft und am 27. Juni endgültig bestätigt, wie das Landesverwaltungsamt in Halle als Obere Naturschutzbehörde am Freitag mitteilte. Verschiedene Grundstückseigentümer, Landwirte, Forstbewirtschafter und Verbände hätten die Prüfungen gefordert, weil sie sich durch die Verordnung in ihren Rechten beeinträchtigt sahen.
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Dazu gehören Einschränkungen bei der Flächennutzung, um seltene Tiere und Pflanzen zu schützen. So gibt es zum Beispiel Beschränkungen und Vorgaben beim Düngen und beim Holzeinschlag. Landesweit seien nun 26 Vogelschutzgebiete und 216 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete rechtlich geschützt, hieß es.
Das Oberverwaltungsgericht habe die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebietsauswahl und -abgrenzung zurückgewiesen. Vorgegebene Maßstäbe seien nicht verfehlt worden, urteilte das Gericht. Es gebe beispielsweise keine Bedenken dagegen, dass Lärm in Natura-2000-Gebieten untersagt sei, da er Flucht- und Stressreaktionen bei Tieren hervorrufe. Außerdem gebe es grundsätzlich viele Erlaubnis- und Befreiungsmöglichkeiten, hieß es.
Das Natura-2000-Netz besteht den Angaben zufolge aus europaweit miteinander verknüpften Schutzgebieten. In Sachsen-Anhalt sind elf Prozent der Landesfläche betroffen. Die Verordnung zur rechtlichen Sicherung der Gebiete trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Das Landesverwaltungsamt hatte sie im Jahr 2015 erarbeitet.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.