Berufungsprozess um tödlichen Rennbahn-Unfall gestartet
n-tv
Nach einem Sommerfest kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Frau stirbt. Der Fahrer wird verurteilt. Nun ist ein Berufungsprozess gestartet. Der Fall wird aber nicht gänzlich neu aufgerollt.
Rostock (dpa/mv) - Der wegen des tödlichen Unfalls nach einer Sommerparty in Bad Doberan verurteilte Autofahrer hat im Berufungsprozess eingeräumt, vor dem Unfall Alkohol konsumiert zu haben. Er habe während der Party zwei Whiskey-Colas getrunken, sagte der 21-Jährige am Dienstag zu Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Rostock.
Während der Verhandlung in erster Instanz hatte er den bei ihm nachgewiesen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Es habe sich dabei um eine Ausrede gehandelt, sagte er nun. Er sei zu feige gewesen, den Alkoholkonsum zuzugeben. Als Fahranfänger unter 21 Jahren hätte er damals gar keinen Alkohol trinken dürfen, sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter. Bei dem Autofahrer waren ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt worden.
Bei dem Unfall nach einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der Galopprennbahn Bad Doberan im Sommer 2022 starb eine junge Frau, vier weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Der damals 19-Jährige hatte mit seinem PS-starken Auto, in dem sich weitere Partygäste befanden, auf einer nahegelegenen Straße eine Gruppe angefahren, die zuvor ebenfalls die Party verlassen hatte.