Berliner Senat kann mit S-Bahn-Ausschreibung fortfahren
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Der Bahnhersteller Alstom ist mit einer Klage gegen die S-Bahn-Ausschreibung in Berlin weitgehend vor dem Kammergericht gescheitert. Die zuständigen Richterinnen und Richter lehnten am Freitag die meisten Punkte der von Alstom vorgebrachten Beschwerde ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Lediglich bei zwei Themen müssen die Länder Berlin und Brandenburg bei der Ausschreibung demnach nachbessern. Diese betreffen aber Detailfragen. In den zentralen Punkten scheiterte Alstom vor dem Kammergericht, auch deshalb, weil Anträge nicht rechtzeitig erhoben worden seien, hieß es vom Gericht. Die beiden Länder können mit der Ausschreibung daher fortfahren.
"Alstom nimmt die gerichtliche Entscheidung zur S-Bahn-Ausschreibung zur Kenntnis", teilte das Unternehmen am Montagnachmittag mit. "Es ist unsere unternehmerische Verantwortung, nach Erhalt der Entscheidungsbegründung zu prüfen, wie wir uns weiterhin für ein faires S-Bahn-Vergabeverfahren einsetzen können."
Das Kammergericht verhandelte über insgesamt 25 Rügen des französischen Bahntechnik-Konzerns Alstom. In dem Vergabeverfahren, das die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam durchführen, geht es um große Teile des Berliner S-Bahn-Netzes. Ausgeschrieben sind die Nord-Süd-Strecken und die Linien, die in Ost-West-Richtung über das Stadtbahn-Viadukt verlaufen. Die Ringbahn ist nicht enthalten. Gesucht wird ein Betreiber für die Zeit von 2029 bis in die 2040er-Jahre hinein.