Berliner Mohrenstraße darf umbenannt werden
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Anton Wilhelm Amo wurde im 18. Jahrhundert aus Ghana nach Deutschland verschleppt. Er gilt als der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft. Ihm zu Ehren wird eine Straße in Berlin umbenannt. Gegen die Tilgung der "Mohrenstraße" hatte es Klagen gegeben - ohne Erfolg.
Die Richtung des Urteils über die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße gab der Richter schon in den ersten Minuten der mündlichen Verhandlung vor. Der zuständige Berliner Bezirk Mitte habe ein "weites Ermessen" bei Straßennamen, der Klageweg einzelner Bürger dagegen sei eingeschränkt, sagte Richter Wilfried Peters im Verwaltungsgericht zu den Klagen gegen die Umbenennung. Damit war klar, was einige Stunden später als Urteil folgte: Die Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße ist rechtlich zulässig.
Das Gericht wies eine Musterklage des Historikers und Journalisten Götz Aly als Anwohner dagegen zurück. Der jahrelange inhaltliche Streit um die Umbenennung, bei der es um den Begriff "Mohr" und Rassismus ging, war für das Gerichtsurteil nicht der Grund. Bei der Diskussion gebe es eine "Menge Für und Wider", sagte Peters. "Wir haben nicht entschieden, ob es gute Gründe geben könnte, den Namen zu behalten oder zu ändern. Historische und politische Gründe waren nicht Gegenstand der Entscheidung."
Formal und rechtlich sei die Behörde zuständig. Die Umbenennung als "Verwaltungsakt" sei auch nicht "willkürlich und fehlerhaft" erfolgt, so das Gericht. Das sei der "maßgebliche Punkt" für das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Dagegen könnten die Kläger aber mit einem Antrag auf Zulassung vorgehen.
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