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Berliner Delegierte dürfen nicht zum AfD-Bundesparteitag
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Der Berliner AfD-Landesverband kämpft um die Teilnahme seiner neu gewählten Delegierten am Bundesparteitag in Wiesbaden. Das Landesschiedsgericht Berlin hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl im vergangenen Juni geäußert und eine Einstweilige Anordnung erlassen. Danach darf keiner der im Sommer gewählten 25 Delegierten an dem Parteitag am 11. und 12. Dezember in Hessen teilnehmen. Die Berliner AfD kündigte am Freitag an, die Entscheidung nicht zu akzeptieren. "Der Landesvorstand wird einen Eilantrag vor dem AfD-Bundesschiedsgericht einreichen", sagte Parteichefin Kristin Brinker der Deutschen Presse-Agentur.
"Wir werden aber so oder so bei dem Bundesparteitag vertreten sein", betonte Brinker. Sollte die Entscheidung nicht revidiert werden, würden die früheren Delegierten nach Wiesbaden reisen. Diese hätten bereits eine Einladung erhalten, erklärte sie.
Hintergrund der Entscheidung des Landesschiedsgerichts Berlin ist ein Streit darüber, ob drei Bewerber rechtmäßig auf der Wahlliste aufgenommen worden sind. Nach einer eidesstattlichen Versicherung eines der Versammlungsleitung zugehörigen Parteimitglieds sollen diese erst auf die Liste gekommen sein, als die Aufnahme der Bewerbung eigentlich schon beendet war. Veranlasst haben soll dies die Spitzenkandidatin der Berliner AfD, Beatrix von Storch.
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