
Berlin will mehr Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Berlin will sich im Bundesrat für eine Ergänzung des Grundgesetzes einsetzen, um Menschen besser vor Diskriminierung wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität zu schützen. Das Land bringt dazu am Freitag in der Länderkammer einen gemeinsamen Antrag mit Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ein.
Ziel ist es, den Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Dort heißt es bisher: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Nach dem Willen der Antragsteller soll nun nach "wegen seines Geschlechtes" die Formulierung "seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität" hinzukommen. Die Ergänzung zielt vor allem darauf ab, die geschlechtliche Identität von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) besser abzubilden. Diese seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, erklärte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dazu.More Related News