
Berlin verbietet Verkauf von Himmelslaternen
n-tv
Himmelslaternen sollen an Silvester Glück bringen, sind aber gefährlich, weil sie verheerende Brände auslösen können. Bislang dürfen sie zwar gekauft, aber nicht verwendet werden. Die Bundesregierung behebt diese widersprüchliche Rechtslage nun.
Das Bundeskabinett hat ein Verkaufsverbot von Himmelslaternen beschlossen. "Das Problem war bisher, dass Himmelslaternen legal gekauft, aber nicht verwendet werden dürfen. Die Rechtslage war widersprüchlich", erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums in Berlin. Nun werde auch das Inverkehrbringen dieser Laternen verboten, weil sie gefährlich seien. Dazu wurde den Angaben zufolge die Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz durch das Bundesarbeitsministerium geändert.
Nach dem Beschluss des Kabinetts muss der Verordnung noch der Bundesrat zustimmen. Mit dem Verbot reagiert die Bundesregierung auf den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/20.
Eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter hatten damals eine Himmelslaterne in der Nähe des Zoos steigen lassen. Von denen landete mindestens auf dem Dach des Affenhauses landete und löste den Brand aus. Bei der Katastrophe starben 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.