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Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch
Die Welt
2020 sprach das Bundesarbeitsgericht einer Frau eine Entschädigung zu, die in Berlin wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Das Land Berlin legte Beschwerde ein – erfolglos. Das Tragen von Kopftüchern dürfe nicht pauschal verboten werden, befindet das Bundesverfassungsgericht.
Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mit. Zuvor hatte die Katholische Nachrichten-Agentur berichtet.
Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, infrage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.