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Beratende Kommission wertet Kandinsky-Gemälde als Raubkunst
n-tv
München (dpa/lby) - Das Gemälde "Das bunte Leben" von Wassily Kandinsky sollte nach Meinung der Beratenden Kommission NS-Raubgut an die Erben der ehemaligen jüdischen Eigentümer zurückgegeben werden. Das Bild sei der in Amsterdam lebenden Familie verfolgungsbedingt durch die Nationalsozialisten entzogen worden, schreibt die Kommission am Dienstag in ihrer Empfehlung. "Das bunte Leben" aus dem Jahr 1907 gilt als eines der Hauptwerke Kandinskys (1866-1944) und wurde 1972 von der Bayerischen Landesbank erworben, die es der Städtischen Galerie im Lenbachhaus als Leihgabe zur Verfügung gestellt hat.
Seit 1927 war das Temperagemälde Teil der Kunstsammlung des Ehepaares Hedwig und Emanuel Albert Lewenstein in Amsterdam, die es dem Stedelijk Museum als Leihgabe überließen. Es zeigt altrussische Figuren und fantastisch-märchenhafte Motive. Wenige Monate nach der Besetzung der Niederlande durch die Deutsche Wehrmacht wurde es nach Angaben der Kommission am 9. Oktober 1940 versteigert. Nach Ansicht der Bayern LB hatte ein Familienmitglied dies veranlasst. Die Familie dagegen machte bei der Kommission geltend, die Auktion stehe im Zusammenhang mit der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch die Nazis.
Die Beratende Kommission berief sich bei ihrer Empfehlung darauf, dass bei einem Verkauf ein verfolgungsbedingter Entzug angenommen wird, wenn die Betroffenen auch als verfolgt galten. Es fehle an Beweisen, dass die Familie das Gemälde aus freien Stücken beim Auktionshaus eingeliefert habe.
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