Bekanntgabe der AfD als Prüffall rechtswidrig
ZDF
Die Thüringer AfD darf vom Verfassungsschutz nicht öffentlich als Prüffall bezeichnet werden. Das verkündete das Verwaltungsgericht Weimar.
Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar in einem am Montag verkündeten Urteil und gab damit einer Klage des AfD-Landesverbands statt. Eine öffentliche Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer im September 2018, in der er den AfD-Landesverband als Prüffall eingestuft habe, sei rechtswidrig. (Az: 8 K 1151/19 We) Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht.More Related News