Bekannt aus „Soko Kitzbühel“: Schauspieler Florian Teichtmeister nach Kinderpornografie-Skandal verurteilt
Frankfurter Rundschau
Im Prozess gegen Florian Teichtmeister ist das Urteil gefallen. Der Schauspieler muss sich wegen Besitz und Herstellung tausender Kinderpornos verantworten.
Update vom 5. September, 16.35 Uhr: Mit einem relativ milden Urteil ist der Kinderpornografie-Prozess gegen den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister (43) zu Ende gegangen. Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannte Darsteller wurde am Dienstag im Wiener Landgericht schuldig gesprochen, Zehntausende Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch besessen und durch Weiterbearbeitung hergestellt zu haben. Das Schöffengericht verhängte eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Teichtmeister darf laut Gesetz während seiner Bewährungszeit auch ins Ausland reisen, sagte Anwältin Astrid Wagner dem Portal OE24.de. Sofern er keine Termine verpasst.
Der Schauspieler muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erstmeldung vom 5. September, 11.50 Uhr: Der 43-Jährige, Ensemble-Mitglied des Wiener Burgtheaters und bekannt aus Fernsehserien wie „Soko Kitzbühel“ und „Kommissar Rex“, soll insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen besessen und hergestellt haben. In dem Zeitraum von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 soll sich Teichtmeister verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf mehreren Geräten – zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten – gespeichert haben. Insgesamt handele es sich um rund 23 Terabyte Material.
Der eigentliche Gerichtstermin wegen Besitz von Kinderpornografie war bereits für Februar angesetzt. Teichtmeister sagte die Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen jedoch ab. Laut dem Spiegel protestierten damals Demonstranten vor Gericht wegen der vergleichsweise milden Strafen in Österreich im Fall von Kindesmissbrauch. Nachdem es im Februar nicht zum Prozess gekommen war, beauftragte der Richter einen Datenforensiker mit der Auswertung des beschlagnahmten Materials. Dieser stellte fest, dass Teichtmeister 34.696 Dateien verändert hatte. Er hatte sie bearbeitet, gewalttätige Textbeiträge hinzugefügt, Collagen, Diashows und Videosequenzen erstellt. Damit wird der Österreicher nun verdächtigt, Kinderpornografie besessen und hergestellt zu haben. Zusätzlich muss er sich am Dienstag nicht nur vor einem Einzelrichter, sondern vor einem Schöffensenat verantworten.
„Seit 2008 hat er mehrere Hundert bis mehrere Tausend Dateien pro Jahr gespeichert. 47.500 Dateien betreffen Opfer zwischen null bis 14 Jahren, ein kleiner Teil waren Darstellungen von über 14-Jährigen“, wird die Staatsanwältin Julia Kalmar von Heute-Reporter Tomsits zitiert. Kalmar wirft dem Angeklagten „pädo-sadistische“ Fantasien vor.