Bei Fotovoltaik ist das Finanzamt großzügig – das müssen Sie jetzt wissen
Die Welt
Fotovoltaik-Anlagen auf dem Dach haben sich über die Jahre als lukratives Investment erwiesen. Ab sofort sind Erlöse daraus sogar unter bestimmten Bedingungen nicht mehr einkommensteuerpflichtig. So finden Sie heraus, ob Ihre Anlage auch befreit ist.
Das Bundesfinanzministerium hat in diesem Sommer erklärt, dass Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen die Einnahmen daraus unter bestimmten Bedingungen nicht mehr versteuern müssen. Es geht vor allem um Ein- oder Zweifamilienhäuser nebst Außenanlagen oder Garagen. WELT erklärt, worauf Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen jetzt noch achten müssen.
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