Bei Firmenfeier in Rhein gesprungen: Prozess um Rauswurf
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Rechtfertigt ein Sprung in den Rhein während einer Firmenfeier die Kündigung eines Angestellten? Das muss das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf an diesem Dienstag (13.30 Uhr) klären. Dort wird der Fall des Mitarbeiters eines Aufzugherstellers verhandelt. Dem Mann war im vergangenen September fristlos gekündigt worden, weil bei einer Betriebsfeier am Kölner Rheinufer von einem Party-Schiff in den Fluss gesprungen sein soll. Vorher habe er Kokain konsumiert, warf ihm sein Arbeitgeber vor.
Die Firma meint, der Mitarbeiter habe mit seinem Verhalten nicht nur den Betriebsfrieden massiv gestört. Er habe auch sich selbst und andere erheblich gefährdet. Die Strömung im Rhein sei an der Anlegestelle sehr stark. Dort herrsche zudem reger Schiffsverkehr. Zudem sei die Stimmung auf der Betriebsfeier durch den Zwischenfall jäh gekippt (Az.: 3 Sa 211/23).
Der Angestellte meint, ein Kündigungsgrund liege nicht vor. Außerdem sei die Entlassung wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung unwirksam: Dem Gremium sei fälschlich mitgeteilt worden, dass er "unbekleidet" in den Rhein gesprungen sei, obwohl er eine Unterhose getragen habe.
In erster Instanz hatte der Angestellte Anfang März Recht bekommen. Doch der Arbeitgeber ging in Berufung. Der Angestellte sei nicht mehr tragbar - auch weil er bereits früher durch ungebührliches Verhalten bei einer Betriebsfeier aufgefallen sei.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.