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Bei Festnahme von Schleuser geholfen: Ermittlungen eingestellt
n-tv
Traunstein (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ermittlungen gegen drei Privatpersonen eingestellt, die Ende Dezember vergangenen Jahres bei der Festnahme eines mutmaßlichen Schleusers geholfen hatten. Die Anklagebehörde sei wegen Verletzungen des 39-jährigen Schleusers zu den Ermittlungen verpflichtet gewesen, teilte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag mit.
Die Überprüfung habe aber ergeben, dass ein Teil der Tatvorwürfe nicht nachzuweisen sei und die übrigen Handlungen durch das Jedermann-Festnahmerecht gerechtfertigt waren. Dieses Recht soll helfen, einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter der Strafverfolgung zuzuführen. Die Anwendung von Gewalt muss dabei verhältnismäßig sein.
Die drei Männer hatten den 39-Jährigen auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Berchtesgaden festgenommen. Er soll 18 Migranten in einem überladenen Kleinbus unter womöglich lebensbedrohlichen Umständen illegal nach Deutschland gebracht haben. Den Angaben der Ermittler vom Dezember zufolge war er bei Berchtesgaden über die Grenze gefahren und wollte die Menschen in der Einfahrt eines Bauernhofs absetzen. Drei Anwohner bemerkten das und hielten den Verdächtigen fest, bis die Polizei kam. Der mutmaßliche Schleuser sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Den drei Männern wurde zur Last gelegt, den Mann mit der Faust oder einem Gegenstand aus Metall auf die Nase geschlagen, die Windschutzscheibe und die Scheibe auf der Fahrerseite seines Kastenwagens zerstört und ihn getreten zu haben, nachdem sie ihn aus dem Fahrzeug gezogen hatten. Daher sei die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen, ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Privatpersonen einzuleiten und den Sachverhalt zu klären. Im Raum standen Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.