Bei den Gebühren für das Anwohnerparken fällt die Obergrenze
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Auf Hessens Autofahrer könnten womöglich höhere Gebühren für das Anwohnerparken zukommen. Nach einer gesetzlichen Änderung im Bund gebe es künftig keine Obergrenze mehr bei der Gebührenspanne, teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. "Die Kommunen haben damit die Möglichkeit, lokale Besonderheiten wie etwa überaus hohen Parkdruck und Wohnsituation angemessen zu berücksichtigen", erläuterte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne).
"Auch die Größe des Fahrzeugs könnte ein Maßstab sein. Wer mehr Stellfläche benötigt als andere, könnte dann entsprechend mehr zahlen müssen." Hessen setzt laut Ministerium eine Möglichkeit des geänderten Straßenverkehrsgesetzes des Bundes um, die entsprechende Verordnung des Landes ist Ende Januar in Kraft getreten.
Es werde der Wunsch der Kommunen erfüllt, das knappe Gut Parkraum seinem Wert entsprechend zu bewirtschaften, ergänzte der Minister. Bisher begrenzte das Bundesrecht die Gebührenspanne für Bewohnerparkausweise auf 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr. Insbesondere in Ballungsgebieten entspreche dies nicht mehr den Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung des Straßenraums, erläuterte Al-Wazir. Es gelte jedoch weiter das Gebot der Verhältnismäßigkeit.