"Befriedigend" reicht nicht
Süddeutsche Zeitung
Beschäftigte haben Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Was können sie tun, wenn sie sich zu schlecht bewertet fühlen?
Arbeitszeugnisse gleichen einander immer stärker, die Noten werden im Schnitt immer besser. Trotzdem sind sie oft ein Streitgegenstand - vor allem wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht im Guten getrennt haben. Worauf Arbeitnehmer Anspruch haben und wie sie sich absichern sollten, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Werner von der Kanzlei Weigelt, Ziegler & Werner in Berlin.More Related News