Bedeutsames Urteil zu "From the River to the Sea"-Parole
n-tv
Die Parole "From the River to the Sea" sei eindeutig der Hamas zuzuordnen, urteilt das Landgericht in Berlin. Deswegen muss eine Berlinerin nun eine Geldstrafe zahlen. Sie hatte den Slogan auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil genutzt.
Unter anderem wegen des Verwendens der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea" ist eine 42-jährige Frau in Berlin zu einer Geldstrafe von 1300 Euro verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft war dies das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte. Laut "Berliner Morgenpost" ist es bundesweit das erste Mal, dass ein Landgericht so entscheidet.
Die Parole wird der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas zugeordnet und spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab. Die Angeklagte verwendete "From the River to the Sea" 2023 auf ihrem öffentlich einsehbaren Profil der Onlineplattform Instagram mit dem Namen "Hamas Lounge", wie sie auch selbst einräumte.