Becker zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
n-tv
Vor drei Wochen erklärt ein Londoner Gericht Boris Becker wegen Insolvenzverschleppung in mehreren Anklagepunkten schuldig. Nun verkündet es das Strafmaß: zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, die Hälfte davon muss er im Gefängnis verbringen. Becker kann jedoch noch Berufung einlegen.
Der ehemalige Tennisstar Boris Becker muss ins Gefängnis. Ein Gericht in London verurteilte den dreifachen Wimbledon-Sieger zu zweieinhalb Jahren Haft, wovon er mindestens die Hälfte absitzen muss. Der frühere Ausnahmesportler hatte Vermögen im Wert von mehr als einer Million Euro in seinem Insolvenzverfahren nicht offengelegt. Eine Jury hatte Becker deshalb vor drei Wochen in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen. Der 54-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten. Er kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Die Laienrichter am Londoner Gerichtshof Southwark Crown Court waren zu der Ansicht gelangt, dass Becker den Besitz einer Immobilie in seinem Heimatort Leimen verschleiert, unerlaubterweise hohe Summen auf andere Konten überwiesen sowie Anteile an einer Firma für künstliche Intelligenz und eine Darlehensschuld verschwiegen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 24 Anklagepunkte gegen Becker erhoben.
Anklägerin Rebecca Chalkley sah es als erwiesen an, dass er zahlreiche Besitztümer absichtlich verschwiegen hatte und nun seinen Beratern die Schuld zuwies, die sich ihm zufolge um seine Finanzen gekümmert hatten. Der Verteidiger der Tennis-Legende hatte erklärt, sein Mandant sei zwar naiv, aber unschuldig. In 20 Punkten folgte die Jury dieser Argumentation, auch bei der Frage nach verschwundenen Pokalen. Doch der Schuldspruch in vier Punkten reicht aus, um Beckers Leben grundlegend zu verändern.