
BDS-Klage gegen Bundestag abgewiesen
n-tv
2019 verurteilt der Bundestag die Israel-Boykott-Kampagne BDS. Diese sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Irrtum, sagt nun ein Gericht. Der Bundestag habe nach kontroverser Debatte nur seine Position bestimmt.
Eine Klage von Anhängern der Israel-Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen. Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage am Donnerstag jedoch als unbegründet zurück. Der Bundestagsbeschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung. Sie ließ jedoch Berufung gegen das Urteil zu, da das Verfahren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berühre.
BDS steht für "Boykott, Desinvestition und Sanktionen". Dies richtet sich unter anderem gegen Waren aus Israel sowie die Zusammenarbeit in Kultur und Wissenschaft. Ziele sind ein Ende der Besatzung der 1967 von Israel eroberten Gebiete und mehr Rechte für Palästinenser.
