
Bayern: Vereins-Versammlungen auch online ermöglichen
n-tv
München (dpa/lby) - Vereine sollen ihre Mitgliederversammlungen dauerhaft auch online abhalten können - das ist das Ziel einer Bundesratsinitiative, die das bayerische Kabinett auf den Weg bringen will. Die bisherige coronabedingte Sonderregelung soll demnach fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden. "Wir wollen Vereine vor zeitraubenden Satzungsänderungen bewahren", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zur Begründung. Sein Ministerium will nun eine entsprechende Initiative erarbeiten und in den Bundesrat einbringen.
"Während der Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital abhalten, ohne dafür die Satzung ändern zu müssen. Die coronabedingte Sonderregelung ist noch bis zum 31. August dieses Jahres in Kraft", erklärte Eisenreich. Bayern setze sich nun dafür ein, dass dies dauerhaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werde. Denn in den vergangenen zwei Jahren hätten sich virtuelle Besprechungen, Sitzungen und Versammlungen bereits bewährt.
Als Videokonferenz wäre die Mitgliederversammlung ab September nach aktuellem Stand nur noch möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich zugelassen wird oder sämtliche Mitglieder zustimmen. Das gilt auch für Beschlussfassungen durch den Vereinsvorstand.
"Die Welt wird immer digitaler", betonte Eisenreich. "Deshalb brauchen auch Vereine und Stiftungen einen modernen rechtlichen Rahmen für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen - ohne eine zeitraubende und aufwendige Satzungsänderung." Gleichzeitig sollten die Mitgliedschaftsrechte der Vereinsmitglieder gestärkt werden.