
Bayern können unberechtigte Corona-Bußgelder zurückfordern
n-tv
Die Corona-Maßnahmen sind zu Beginn der Pandemie in Bayern mit am schärfsten. So müssen dort Tausende Bußgelder für Verstöße zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt 2022 die Maßnahmen für unverhältnismäßig. Nun dürfen einige der einstigen "Sünder" ihre Bußgelder zurückfordern.
Nach der Niederlage der Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 können Bürgerinnen und Bürger bestimmte unberechtigt verhängte Corona-Bußgelder nun zurückfordern. Konkret geht es um Fälle, in denen Menschen zu Beginn der Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Haushalts ihre Wohnung verließen und sich im Freien aufhielten. Innerhalb des Zeitraums vom 1. bis zum 19. April wurden 150 Euro für das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund fällig. Das teilte das Gesundheitsministerium nach Prüfung der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung mit.
Die Betroffenen - dies dürften bayernweit einige Tausend sein - können die Rückzahlung demnach ab sofort formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragen. "Beim Thema Rückzahlungen setzen wir auf ein möglichst einfaches Vorgehen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. "Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet."
Wenn das Bußgeld per Bußgeldbescheid verhängt wurde, entscheiden laut Ministerium die Bezirksregierungen über die Rückerstattungen. Die Anträge können dann bei den Kreisverwaltungsbehörden, die den Bußgeldbescheid erlassen haben, oder direkt bei der für die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständigen Regierung eingereicht werden.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.