Bayern: Gericht kippt 2G im Handel
ZDF
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2G im Einzelhandel gekippt. Die Verordnung erfülle nicht die Vorgaben im Infektionsschutzgesetz.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Beschränkungen vorläufig ausgesetzt, wonach nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften des Einzelhandels haben. In einem Beschluss, der nicht angefochten werden kann, entschieden die Richter, dass Verordnung nicht die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfülle.
Grundsätzlich seien jedoch 2G-Regeln für den Handel möglich. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.
Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) teilte mit: