Bayern: Gegen Urteil zu Ausgangsbeschränkungen in Revision
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Waren die strengen Vorgaben im Pandemie-Frühjahr 2020 unzulässig? Bayerns Verwaltungsgerichtshof findet ja und sorgt mit einem Urteil für Aufsehen. Zu Unrecht, findet die Staatsregierung. Online werden dagegen längst politische Folgen gefordert.
München (dpa/lby) - Bayerns Staatsregierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen nicht akzeptieren. "Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Daher gehe man jetzt in Revision - zuständig ist dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter in Ansbach für viele überraschend die strengen Corona-Maßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).
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