Bayern akzeptiert Gerichtsurteil nicht
n-tv
Bayern rühmt sich lange einer erfolgreichen Pandemie-Bekämpfung. Ein Gerichtsurteil bewertet aber die Ausgangssperren im Frühjahr 2020 aber als unverhältnismaßig. Das will der Freistaat nicht auf sich sitzen lassen und kündigt Revision an. In der Frühphase der Pandemie habe man richtig gehandelt.
Bayerns Staatsregierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen nicht akzeptieren. "Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Daher gehe man jetzt in Revision - zuständig ist dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter für viele überraschend die strengen Corona-Maßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung.
Nach israelischen Luftangriffen meldet die Hamas den Tod einer weiblichen Geisel. Auch eine weitere Geisel sei schwer verletzt worden. Das israelische Militär untersucht die Behauptungen. Schätzungen zufolge leben nur noch etwas mehr als die Hälfte der Menschen, die von der Hamas festgehalten werden.