
Bankvollmacht: So geben Sie Ihr Geld in gute Hände
RTL
Selbst Angehörige und Ehepartner dürfen ohne die entsprechende Berechtigung nicht an Ihr Konto - für den Ernstfall empfiehlt sich deshalb eine Bankvollmacht.
Es ist kein schöner Gedanke – aber wenn uns etwas zustößt oder wir krank werden, was passiert dann eigentlich mit unserem Konto? Tatsächlich verweigern Banken ohne die notwendigen Bevollmächtigung selbst Angehörigen und Ehepartnern den Zugriff darauf – auch wenn Daueraufträge, Arzt- oder Pflegekosten bezahlt werden müssen. Finanztest erklärt, wie Sie Vorkehrungen treffen, damit sich darüber im Ernstfall niemand Gedanken machen muss. Nur mit jemandem verwandt oder verheiratet zu sein, berechtigt niemanden, einfach auf dessen Konto zuzugreifen. Denn Kreditinstitute sind in der Haftung, wenn sich nachweisen lässt, dass jemand ohne Befugnis das Konto verwaltet. Neben einer Bankvollmacht ist ein Zugriff auf die Konten auch mit einer notariell bekundeten Vorsorgevollmacht möglich. Handelt es sich hingegen nur um eine Vorsorgevollmacht mit einfacher Unterschrift, wird diese von den Banken oft nicht akzeptiert – obwohl sie nach Rechtslage eigentlich ausreicht. Oft wird das mit dem hohen Bearbeitungsaufwand begründet, bei jedem Bankgeschäft die Originalvollmacht überprüfen zu müssen. Das Formular für die Bankvollmacht muss sowohl von Kontoinhaber als auch Vertrauensperson bei einem gemeinsamen Termin vor Ort unterschrieben werden. Bei Onlinebanken kann es heruntergeladen werden, die bevollmächtigte Person weist ihre Identität dann auf dem Postweg oder das sogenannte Videoidentverfahren nach.More Related News
