Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen GDL-Streik
n-tv
Mit einer einstweiligen Verfügung will die Bahn den mehrtägigen Lokführerstreik noch verhindern. Doch das Arbeitsgericht Frankfurt lehnt den Eilantrag ab. Die Gewerkschaft GDL bekommt in erster Instanz recht und darf streiken. Eine Chance hat der Konzern aber noch.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. "Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen.
Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn ging umgehend in Berufung. Das Landesarbeitsgericht entscheidet nun am Dienstag in zweiter Instanz. Ein Termin stand am Abend noch nicht fest. Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war.
Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2 Uhr bis Freitagabend um 18 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.