Bahn scheitert erneut vor Gericht: GDL-Streik findet statt
n-tv
Der angekündigte Lokführer-Streik lässt sich auch juristisch nicht stoppen: Das Hessische Landesarbeitsgericht lehnt einen Eilantrag der Deutschen Bahn ab und macht somit den Weg frei für die Arbeitsniederlegung. Dabei beginnt der Streik noch vor der Entscheidung des Gerichts.
Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Bahnkunden müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten.
Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am heutigen Dienstag um 18 Uhr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 2 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.
Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung.