
Baerbock reist "definitiv nicht" zu Olympia
n-tv
Die USA wollen keine offiziellen Vertreter zu den Olympischen Winterspielen nach Peking senden, ob sich die EU-Staaten dem diplomatischen Boykott anschließen, ist noch offen. Bundesaußenministerin Baerbock schließt eine Teilnahme für sich aus.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock wird im Februar nicht zu den Olympischen Winterspielen nach Peking reisen. "Ich bin großer Sportfan, aber zu Olympia werde ich in dieser Zeit definitiv nicht fahren - das war für Außenminister auch in der Vergangenheit nicht üblich", sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Das sei aber ihre persönliche Entscheidung.
Zur Frage eines diplomatischen Boykotts der Spiele suche man derzeit noch eine gemeinsame Linie mit den EU-Partnern. Die USA haben schon vor Wochen angekündigt, keine offiziellen Vertreter zu den Spielen nach China zu entsenden. Australien, Kanada, Großbritannien und Neuseeland schlossen sich an. Hintergrund ist unter anderem die Menschenrechtslage in dem bevölkerungsreichsten Land der Welt. Die Führung in Peking steht wegen ihres Umgangs mit Minderheiten wie den Uiguren und Tibetern in der Kritik, aber auch wegen der Unterdrückung der Demokratiebewegung in Hongkong oder seinen Drohungen gegen Taiwan.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.