
Baerbock meldet Ehrenämter nach
n-tv
Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten anmelden. Die Grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock legt nun gleich drei ehrenamtliche Funktionen offen - diese liegen aber teilweise schon Jahre zurück. Geld will sie für keines der Ämter bekommen haben.
Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat drei ehrenamtliche Tätigkeiten auf ihrer Bundestagsseite hinzufügen müssen, die sie zu spät nachgemeldet hatte. Das bestätigte eine Sprecherin der Grünen-Chefin. Ausgelöst hatte die Berichte über verspätete Nachmeldungen eine Mitteilung der Organisation abgeordnetenwatch.de vom Vortag. Demnach veröffentlichte die Verwaltung des Bundestags am Donnerstag drei neue ehrenamtliche Funktionen der Kanzlerkandidatin beim Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., beim European Council on Foreign Relations und bei der Heinrich-Böll-Stiftung. "Im Rahmen der im Juni vorgenommenen Aktualisierungen am Lebenslauf" habe Baerbocks Büro dem Bundestag "aktive und beendete Mitgliedschaften" nachgemeldet, teilte die Sprecherin mit. Die drei Ehrenämter seien Teil dieser Nachmeldungen gewesen.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.