Baerbock: Haftbefehl schränkt Putins Reisefreiheit ein
n-tv
Außenministerin Baerbock beklagt eine "Lücke im internationalen Recht". Denn nicht alle Staatschefs, die Angriffskriege führen, können angeklagt werden. Dass die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs dennoch Wirkung zeigt, erkennt Baerbock an Reisen des russischen Präsidenten.
Außenministerin Annalena Baerbock hat den von Russlands Präsident Wladimir Putin begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine als "Urverbrechen" bezeichnet. Bei einem Besuch in New York verlangte die Grünen-Politikerin, alles zu tun, um den Kremlchef dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Man erlebe, dass Putin selbst vor den schwächsten Menschen, "den Kindern, nicht Halt macht, sondern sie auf eine brutale Art und Weise in seinen Vernichtungskrieg einbezieht".
Baerbock äußerte sich vor einem Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Die Ministerin hielt Putin vor, Kinder aus der Ukraine verschleppen zu lassen und ihrer Identität zu berauben, damit es den Eltern möglichst schwerfalle, sie wieder zurückzuholen.
Deswegen sei es "so wichtig, dass wir klar benennen, dass wir eine Lücke im internationalen Recht haben". Ausgerechnet beim "Urverbrechen" eines Angriffskriegs weise es eine Lücke auf, indem Staats- und Regierungschefs, die solche Kriege führten, nicht alle angeklagt werden könnten. Dies gelte insbesondere, wenn deren Staaten das Rom-Statut als rechtliche Grundlage für den IStGH nicht ratifizierten.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.