Baerbock: Bei Angriffskriegen müssen Strafen folgen
n-tv
Außenministerin Baerbock will das Völkerrecht reformieren: Kriegsaggressoren sollen dadurch in Zukunft belangt werden können. Baerbock zielt sie auf eine Änderung der juristischen Grundlagen des Internationalen Strafgerichtshofs. Wie könnte das aussehen?
Außenministerin Annalena Baerbock pocht auf eine Reform des Völkerrechts, damit Urheber eines Angriffskriegs wie der russische Präsident Wladimir Putin zur Rechenschaft gezogen werden. "Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben", forderte die Grünen-Politikerin. Baerbock ist unterwegs nach New York, wo sie bei den Vereinten Nationen (UN) an einem Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) teilnehmen will. Zudem ist eine Rede im UN-Sicherheitsrat geplant.
"In den Augen der Täter ist der IStGH schon jetzt ein scharfes Schwert", sagte Baerbock. In den Augen der Opfer sei er die Hoffnung darauf, dass ihr Leid nicht ungestraft bleibe. "Deshalb schmerzt eine Lücke in der Strafverfolgung besonders", so die Ministerin: Bei Verbrechen der Aggression gegen "das kostbarste Gut, das wir haben: unseren Frieden" seien die Hürden für eine Strafverfolgung noch zu hoch. "Deshalb wollen wir gemeinsam mit Partnern das Völkerrecht weiterentwickeln, sodass es unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht wird."
Baerbock hatte schon im Januar bei einem Besuch am Sitz des Gerichts im niederländischen Den Haag vorgeschlagen, dessen rechtliche Grundlagen so zu ändern, dass auch der Tatbestand des Angriffskriegs uneingeschränkt verfolgt werden kann. So soll es ausreichen, wenn der Opferstaat einer Aggression unter die Jurisdiktion des Gerichtshofes fällt. Derzeit kann nur der UN-Sicherheitsrat den Fall dem Gericht übertragen, da weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner sind. Als Ständiges Mitglied hat Russland im Sicherheitsrat ein Vetorecht.