Baden-Württemberger Landesregierung stellt Altersgrenze im Strafrecht infrage
Die Welt
Nach der brutalen Tat in Freudenberg denkt Baden-Württemberg darüber nach, ob die Strafmündigkeit im Gesetz angepasst werden sollte. Mit einem entsprechenden Schreiben wenden sich zwei Landesminister an ihre Ressortkollegen in der Bundesregierung.
Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht überprüfen lassen. Das berichtet der SWR. Demnach haben Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges einen entsprechenden Brief an ihre Amtskollegen in der Bundesregierung geschrieben. In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, fordern die beiden CDU-Politiker eine Überprüfung der Regel, wonach Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten.
Strobl und Gentges verweisen in dem Brief auch auf den Fall der zwölf Jahre alten Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben gestanden, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Die immer wiederkehrende Debatte über die Altersgrenze sei „sehr gut nachvollziehbar“, schreiben Strobl und Gentges an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).