
Bach-Biennale in Weimar mit 50 Konzerten
n-tv
Weimar (dpa/th) - In der Dichterstadt Weimar dreht sich in den nächsten Tagen alles um den Komponisten Johann Sebastian Bach (1685-1750). Bis zum 11. Juli lockt die Bach-Biennale mit 50 Konzerten in der Stadt. Weimar war für den in Eisenach geborenen Musiker und Komponisten zweimal für längere Zeit Lebensstation: 1703 sowie von 1708 bis 1717. Als Hoforganist schrieb er dort wichtige Werke, seine ersten sechs Kinder wurden hier geboren. Das Haus am Marktplatz, in dem er lebte, existiert heute allerdings nicht mehr. An dieser Stelle sollte die Biennale am Freitag eröffnet werden.
Programmhighlights sind aus Sicht der Veranstalter auch das Konzert "Bach privat" am 9. Juli mit Cembalist Andreas Staier & Ensemble sowie das Barockfest am 10. Juli im Schießhaus Weimar. Unter dem Titel "Bach mal spontan" erwarten das Publikum zudem bei freiem Eintritt Brunnen- und Marktkonzerte unter freiem Himmel. Neben Konzerten an Bach-Orten, Stadtführungen mit Musik und dem Barockfest sollen auch kleine Konzerte Bachs Musik in Weimarer Kindergärten und Seniorenzentren transportieren. Die Biennale endet am 11. Juli. © dpa-infocom, dpa:210702-99-236080/2
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.