Bürgerbegehren zu Verkehrskonzept unzulässig
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Mit einem Bürgerbegehren wollten Kritiker des Marburger Verkehrskonzepts "MoVe 35" dafür sorgen, dass die Planungen neu aufgerollt werden müssen. Doch laut Wahlamt der Stadt haben sie die rechtlichen Vorgaben verfehlt.
Marburg (dpa/lhe) - Ein Bürgerbegehren gegen das Marburger Verkehrskonzept "MoVe 35" ist gescheitert. Das Wahlamt der Stadt hat das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig eingestuft, deshalb müsse es von der Stadtverordnetenversammlung zwingend abgelehnt werden, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Zwar sei die nötige Anzahl gültiger Unterschriften mit 6827 deutlich erreicht worden, doch seien die Fragestellungen und die Begründung des Begehrens "aus gleich mehreren Gründen rechtlich nicht zulässig." Marburgs Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) signalisierte den Gegnerinnen und Gegnern des Konzepts zugleich Gesprächsbereitschaft.
Zur Begründung erklärte die Stadt unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Gemeindeorgane und Verwaltung müssten aus der Fragestellung eines Bürgerbegehrens klar herauslesen können, was dessen Ziel sei und was genau für wen im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens zu tun sei. Könne dies unterschiedlich interpretiert werden, sei es unzulässig.
Im konkreten Fall sieht das Wahlamt, das sich für seine Prüfung externe Expertise eines Staats- und Europarechtlers eingeholt hatte, die Voraussetzungen nicht erfüllt. So könnten die Unterzeichnenden in der Fragestellung unter anderem nicht herauslesen, dass sie mit ihrer Unterschrift einen bereits gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verhindern würden und worauf genau das Bürgerbegehren abziele. Auch weitere rechtliche Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Nun muss zwar die Stadtverordnetenversammlung noch entscheiden, doch sei sie an das Ergebnis der Prüfung gebunden. "Einen Bürgerentscheid wird es also nicht geben", erklärte die Stadt.