AWO-Tochterfirma: Urteil zur Klage des Ex-Geschäftsführers
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Nachdem das Landgericht Erfurt die Klage des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma im September für unzulässig befunden hat, soll am heutigen Mittwoch (12.00 Uhr) die Entscheidung in dem Fall bekannt gegeben werden. Bis dahin hatte das Gericht dem Kläger noch die Gelegenheit eingeräumt, die Klage abzuändern. Der ehemalige Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt-Tochterfirma AJS gGmbH, Michael Hack, hatte gegen seine Entlassung im Jahr 2020 geklagt. Die Klage hätte laut Vorsitzendem Richter allerdings nicht gegen die neue Geschäftsführung, sondern den Aufsichtsrat gerichtet sein müssen. Das Verfahren war zuvor bereits vom Arbeitsgericht an das Landgericht verwiesen worden. Begründet wurde das damit, dass es sich bei der Klage eines Geschäftsführers gegen eine GmbH laut Arbeitsgerichtsgesetz um kein typisches Arbeitnehmerverhältnis handele.
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